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Vorratsdatenspeicherung


 
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Pierre Balder
Vorsitzender


Anmeldungsdatum: 12.08.2006
Beiträge: 1453
Wohnort: Wolfenbüttel - Salzdahlum

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BeitragVerfasst am: 24 Jan 2011 11:54    Titel: Vorratsdatenspeicherung Antworten mit Zitat

Julia Hesse hat folgendes geschrieben:
In den letzten Tagen ist wieder die Debatte über die Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsausschuss auf den Tisch und damit natürlich auch in die Presse gekommen. Unsere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Anfang der Woche ein Eckpunktepapier vorgelegt, das als Kompromiss zwischen der Union und der FDP dienen muss. Heute möchten wir Dir gerne ein paar Details zu der Debatte und dem Papier geben, damit Du für die kommenden Diskussionen gewappnet bist.

Die FDP und auch wir JuLis haben bis dato bei der Vorratsdatenspeicherungsdiskussion nicht zwischen Bestandsdaten (Vertragsdaten) und Verkehrsdaten (also die Daten, die anfallen, wenn du den jeweiligen Dienst nutzt), Internet und Telefon getrennt, sondern waren grundsätzlich gegen die anlasslose Speicherung.
Auf europäischer Ebene besteht jedoch immer noch die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und Deutschland ist in der Pflicht, diese umzusetzen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat im März 2010 das damalige Umsetzungsgesetz für grundgesetzwidrig erklärt. Deswegen sind wir jetzt in der Pflicht, ein neues Umsetzungsgesetzt zu verabschieden. In Brüssel wird die Richtlinie gerade evaluiert und die Bundesrepublik könnte mit einem klugen und Grundrechte schonenden Quick Freeze-Verfahren eine Vorreiterrolle auf EU-Ebene einnehmen.

Das Eckpunktepapier unterscheidet zwischen der Telekommunikation und dem Internetbereich.
Die Telekommunikationsüberwachung ist weitgehend unumstritten. Demnach kann auf die Bestandsdaten und die Verkehrsdaten, die von den Unternehmen bereits aus geschäftlichen Gründen nach § 96 TKG gespeichert werden können, im Quick Freeze Verfahren zugegriffen werden. Quick Freeze bedeutet grundsätzlich, dass die Daten auf Zuruf der Staatsanwaltschaft eingefroren werden, aber nur auf einen richterlichen Beschluss hin abgerufen werden können.
Im Internetbereich wird die Unterscheidung zwischen Bestands- und Verkehrsdaten auch gemacht. Die Bestandsdaten sind beim Provider natürlich bereits vorhanden. Laut dem Vorschlag soll nun auch die Information darüber, wann wem welche dynamische IP-Adresse zugeordnet wurde dezentral für sieben Tage beim Provider gespeichert werden. Die meisten Provider vergeben nämlich den PCs, die sich in ihr Netz einloggen, immer wieder andere IP-Adressen. Die gesetzliche Pflicht zur Speicherung der Daten für sieben Tage ist notwendig, um eben zu verhindern, dass die Daten sofort gelöscht werden und somit eine Strafverfolgung nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig stellt es sicher, dass die Daten nicht unendlich gespeichert werden.
Verkehrsdaten, also wann man auf welchen Homepages war usw., sollen ausdrücklich nicht gespeichert werden! Damit ist es nicht möglich, Bewegungsprofile einzelner Nutzer anzufertigen.

Die IP-Adresse ist also sowas wie ein Personalausweis. Wenn man bei einer Straftat erwischt wird, kann die Polizei auch nach dem Personalausweis fragen, um herauszufinden, wer der Übeltäter war. So lange wie es keinen Anlass dazu gibt, kannst man ihn in der Tasche lassen und niemand weiß, wer man ist.
Genauso soll es auch im Internetbereich sein. Wenn auf einer Homepage eine bestimmte IP-Adresse eine Straftat begangen hat, soll nun zukünftig nachgefragt werden können, wem zu dem jeweiligen Zeitpunkt diese IP-Adresse zugeordnet war.

Auch mit diesem Vorschlag sollen Daten also nicht langfristig auf Vorrat und ohne Anlass gespeichert werden. Es bringt in der vorliegenden Form zwei Dinge zusammen: den Bedürfnis der Bürger nicht ständig dem diffus bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins (so genannter Chilling Effekt) ausgesetzt zu sein und das Bedürfnis, effektive Strafverfolgung im Internet möglichst datenschutzintensiv auszugestalten.

Jetzt sollte erstmal die konkrete Ausgestaltung abgewartet werden. Nur so können weitere Verfahrensfragen, wie bspw. bei welchen Straftaten auf die IP-Adressen zugegriffen werden kann und ob auch hier das Quick Freeze Verfahren eingeführt wird, geklärt werden. Es ist außerdem wichtig gesetzlich sicherzustellen, dass die Betroffenen im Nachhinein von der Speicherung und dem Abruf unterrichtet werden und Rechtsschutzmöglichkeiten haben.

Wenn Du noch weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne an mich wenden.
Viele Grüße
Deine Julia

PS.: Diese E-Mail geht an die Kreisvorsitzenden und Funktionsträger zur Information, Du kannst sie gerne auch Deinen Mitgliedern vor Ort als Hilfestellung weiterleiten.

______________________________________________
Julia Hesse
Mitglied im Bundesvorstand der Jungen Liberalen
- International Officer -

Mobil: +49 160. 380 69 02

c/o JuLi-Bundesgeschäftsstelle:
Ackerstr. 3b
10115 Berlin
Tel.: +49 30. 28 38 87 91
Fax: +49 30. 28 38 87 99

hesse@julis.de
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